1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Tierhilfe Regio Basel“ besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Allschwil.
2. Zweck
Der Verein bezweckt die Hilfe für Tiere in Not. Er kann alle Tätigkeiten ausüben, die diesem Zweck dienen oder mit ihm zusammenhängen. „Tierhilfe Regio Basel“ ist ein gemeinnütziger Verein. Er verfolgt keine kommerziellen Ziele.
Folgende Tätigkeitsbereiche fallen in die Vereinsarbeit:
3. Mitgliedschaften
Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand. Er entscheidet über die Aufnahme. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuches ist ohne Angabe von Gründen möglich.
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Jahr ist jedoch der volle Jahresbeitrag geschuldet. Ein Ausschluss kann bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrages trotz schriftlicher Mahnung oder aus wichtigen Gründen auf Beschluss des Vorstandes erfolgen.
4. Finanzierung
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder. Weitere finanzielle Mittel werden durch Spenden, freiwillige Zuwendungen jeder Art, namentlich durch Schenkungen, Erbschaften, Legate, Sachspenden, sowie Einnahmen aus Veranstaltungen aufgebracht.
5. Organisation
Organe des Vereins sind:
6. Generalversammlung (GV)
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich, in der Regel im ersten Quartal des Jahres statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder spätestens 2 Wochen vorher schriftlich mit Beilage der Traktandenliste eingeladen. Die Einladungen können auch per E-Mail erfolgen.
Eine ausserordentliche GV findet statt, wenn dringende Geschäfte es erfordern oder 1/3 der Mitglieder unter Angabe der zu behandelnden Traktanden eine Einberufung verlangen. Dem Begehren ist innert eines Monats zu entsprechen.
7. Aufgaben der GV
Der Generalversammlung obliegen die folgenden Geschäfte:
a. Genehmigung des Protokolls der letzten GV
b. Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten und der Jahresrechnung
c. Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
d. Entlastung des Vorstandes
e. Genehmigung des Budgets
f. Festsetzung der Jahresbeiträge für Aktivmitglieder
g. Wahl des Vorstandes und des Revisors
h. Wahl des Präsidenten
i. Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder.
Diese sind dem Vorstand spätestens 10 Tage vor der GV schriftlich einzureichen
j. Änderung der Statuten
k. Auflösung des Vereins und Verwendung des Liquidationserlöses.
8. Der Vorstand
a) allgemeine Geschäftsführung
b) Festlegung der Tätigkeiten des Vereins im Rahmen des Vereinszwecks
c) Vorbereitung und Durchführung der Vereinsversammlung
d) Übertragung einzelner Arbeitsbereiche oder Aktionen an andere Vereinsmitglieder oder Drittpersonen
e) Beschlussfassung über Eintritte in den Verein oder Ausschlüsse von Mitgliedern.
9. Revision
Die GV wählt einen Revisor für die Dauer eines Vereinsjahres.
Der Revisor prüft die Buchhaltung der Jahresrechnung. Als Ergebnis seiner Buchprüfung erstellt der Revisor einen Bericht zuhanden der GV. Er stellt Antrag auf Annahme oder Ablehnung der Jahresrechnung. Der Revisor darf nicht Mitglied des Vorstandes sein. Mehrfache Wiederwahl ist möglich.
10. Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den Jahresbeitrag.
11. Statutenänderung
Die Mitgliederversammlung kann die vorliegenden Statuten abändern, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen. Eine Statutenänderung muss mit der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt werden.
12. Auflösung des Vereins
Der Verein kann von der GV unter Ankündigung in der Einladung mit drei Viertel Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt und die wegen Gemeinnützigkeit ebenfalls steuerbefreit ist.
13. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 1. Mai 2017 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Präsidentin: Nicole Rudin
Vizepräsidentin: Janique Bader